Das Bankprivatrecht umfasst viele unserer Alltagsgeschäfte wie: Überweisungen, Gebühren der Banken, Lastschrifteneinzüge usw. Es beschäftigt sich mit Mängeln oder Fehlern in der Anlagenberatung, die von Banken/Finanzdienstleistern erbracht wurden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Beratung nicht verbraucherorientiert war. Zum Bankrecht zählt auch die Prüfung von Darlehensverträgen sowie deren Rückabwicklung, aber auch der Kauf von Immobilien um diesen als Kapitalanlage zu nutzen.

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