Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtssprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden.
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