In der Bundesrepublik Deutschland ist das Kindschaftsrecht hauptsächlich als ein Teil des im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Familienrechtes. Es behandelt das zivile Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern (sowie gegenüber sonstigen gesetzlichen Vertretern Minderjähriger). Eine separate Rechtsgrundlage stellt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung dar.

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