Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist in Deutschland die einzige Möglichkeit neben der Adoption für nicht-Blutsverwandte, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.
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