Als Juristen (von lateinisch iura = die Rechte; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben. Die Bezeichnung “Jurist” ist nicht durch § 132a StGB geschützt.


Das Bankprivatrecht umfasst viele unserer Alltagsgeschäfte wie: Überweisungen, Gebühren der Banken, Lastschrifteneinzüge usw. Es beschäftigt sich mit Mängeln oder Fehlern in der Anlagenberatung, die von Banken/Finanzdienstleistern erbracht wurden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Beratung nicht verbraucherorientiert war. Zum Bankrecht zählt auch die Prüfung von Darlehensverträgen sowie deren Rückabwicklung, aber auch der Kauf von Immobilien um diesen als Kapitalanlage zu nutzen.


Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte. In Deutschland können nur Anwälte zugelassen werden, die einen Kanzleisitz haben.


Anwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar – bestehen.


Das Inkassorecht umfaßt die gesamte Tätigkeit von der außergerichtlichen Geltendmachung eines Zahlungsanspruches bis hin zur Durchführung verschiedenster Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die außergerichtliche Geltendmachung erfolgt in der Regel in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens, in dem dem Zahlungspflichtigen eine letzte Zahlungsfrist gesetzt wird. Je nach vorherigem Verfahrensverlauf kann der Zahlungsanspruch nach Fristablauf in einem kostengünstigeren und zeitlich kürzeren gerichtlichen Mahnverfahren oder, falls mit Einwänden gegen die Forderung zu rechnen ist, in einem Klageverfahren tituliert werden. Nach Vorliegen des Titels hat der Gläubiger die Möglichkeit verschiedenste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführen zu lassen. Hierzu gehören beispielsweise die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw. …

Gegebenenfalls hat der Gläubiger jedoch auch die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Immobiliarvermögen des Schuldners durchzuführen. Hierzu gehören Maßnahmen, wie die Zwangsversteigerung, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung usw.. Im Hinblick auf die erhebliche Verschuldung zahlreicher Privatschuldner sowie drohender Insolvenzverfahren ist die individuelle Vorgehensweise im Rahmen des Forderungseinzuges heutzutage von größter Bedeutung. Während in einigen Einzugsverfahren zügige und mit aller Härte durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, können wiederum in anderen Einzugsverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern unter gleichzeitiger Forderungsabsicherung das richtige Mittel zum Erfolg sein. Selbstverständlich kann im Rahmen unserer Inkassotätigkeit eine selbständige Forderungsüberwachung über mehrere Jahre hinaus erfolgen. Im Zuge dieser Überwachung erfolgt sodann auch die entsprechende Verjährungskontrolle und die Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen.