Um in einem Rechtsstreit zu einer abschliessenden Entscheidung zu kommen, wird in einer mündlichen Verhandlung vom Gericht ein Urteil (im Namen des Volkes) abgegeben.


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.


Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.


Eheverbot (umgangssprachlich auch Heiratsverbot) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließen. Die Entsprechung des Eheverbots im kirchlichen Recht wird Ehehindernis genannt.


Das Ehehindernis ist ein Umstand, durch den die Verlobten daran gehindert sind, eine fehlerfreie Ehe zu schließen.