Der Begriff Handelsrecht bezeichnet das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es gehört zum Gebiet des privaten Zivilrechts, auch wenn in ihm auch öffentlich-rechtliche Maßstäbe enthalten sind. Damit das überhaupt angewandt werden kann muss eine der beiden am Geschäft beteiligten Parteien die Eigenschaft eines Kaufmanns innehaben.

Im Verständnis des Handelsgesetzbuches ist ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Oder aber aus Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) in §§ 2 ff. den Kaufleuten zugeordnet wird.

Allerdings ist das Handelsrecht kein unabhängiges Recht, sondern ist immer noch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) untergeordnet. So enthält es Vorschriften, die ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des BGB zu betrachten sind. Das Handelsrecht wurde geschaffen, um den besonderen Bedürfnissen der Kaufleute Rechnung zu tragen, und gilt für diese subsidiär.


Mit der Entwicklung der Industrie im 19. Jahrhundert bildete sich in Europa ein besonderer Stand der Arbeitnehmer heraus, die zu Beginn in einer sehr schwierigen Lage waren. Der Staat regelte nur besonders herausragende Erscheinungen und das mit einer Zufallsgesetzgebung. Das eigentliche Arbeitsrecht mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelung gibt es in Deutschland seit dem 1. Weltkrieg. Es gab eine Tendenz, den Arbeitnehmer stärker zu schützen.

Mit dem Arbeitsrecht werden die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. Das Arbeitsrecht sollte für den Arbeitgeber keine lästige Pflicht sein, sondern das Wohl der eigenen Mitarbeiter regeln und schützen. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Staaten gibt es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht wird in drei große Gruppen unterteilt. Das sind Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht.


Der Bereich allgemeines Wirtschaftsrecht umfasst hauptsächlich das Handels-, Vertriebsrecht.


Miete ist die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter auf Grund des Mietvertrages, bei Genossenschaften auch Dauernutzungsvertrag genannt, für die Überlassung der so genannten Mietsache schuldet.


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.