Das Mietrecht ist eine deutsche Rechtsmaterie. Dogmatisch wird es dem Rechtsgebiet des Zivilrechts zugeordnet, da es grundsätzlich das Verhältnis zweier rechtlich gleichgestellter Personen regelt. Mietsache kann durchaus jeder Gegenstand sein, wegen der besonderen Bedeutung soll das Mietrecht in der Folge aber am Beispiel der Miete einer Immobilie zur privaten Nutzung verdeutlicht werden. Das hierzu genannte gilt im Wesentlichen auch für andere Mietgüter.

Das Mietrecht regelt Rechtsgrundlagen für Mietverträge
Inhaltlich dreht sich das Mietrecht vor allen Dingen um die Behandlung des so genannten Mietvertrages. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die betreffende Sache zu überlassen. Dieser schuldet im Gegenzug die Zahlung eines Mietzinses. Dabei ist der Mietvertrag zunächst ein gewöhnliches Dauerschuldverhältnis, was etwa den Grundsatz der Privatautonomie anwendbar werden lässt. Allerdings sind nach der Konzeption des Gesetzgebers im Rahmen des Mietverhältnisses so genannte Billigkeitserwägungen zu beachten.

So mögen die beteiligten Parteien – mithin Vermieter und Mieter – zwar rechtlich gleichgestellt sein, eine wirtschaftliche Gleichstellung wird nur selten gegeben sein. Dies könnte der Vermieter etwa ausnutzen, indem er die Abhängigkeit des Mieters von der Bewohnung der entsprechenden Wohnung ausnutzt, um diesen vertraglich zu benachteiligen. Deshalb ist das Mietrecht – und damit auch der betreffende Mietvertrag – zugunsten des Mieters dahingehend auszulegen, dass der Vermieter diesen nicht erdrückt. Dies erstreckt sich etwa auf die Kündigungsfristen oder die Behandlung besonderer Kündigungsgründe.

Vermieter sind für den Zustand von Mietwohnungen verantwortlich
Desweiteren ist der Vermieter etwa verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung durch entsprechende Maßnahmen – wie etwa die Reparatur der Heizanlage, des Badezimmers oder des Kühlschranks, falls er Teil des Mietvertrages ist – auf seine eigenen Kosten zu sorgen hat. Tut er dies nicht, kann der Mieter etwa einseitig die Miete mindern, also weniger bezahlen.


Im Familienrecht sind gesetzlich alle Rechte festgelegt, die durch Bindungsverhältnisse wie Ehe, Familie, verwandtschaftliche Beziehungen und eingetragene Lebenspartnerschaften wirksam werden.

Hierzu gehören die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Eheschließung, wie das Recht auf freie Wahl des zukünftigen Nachnamens und das Erbrecht. Ebenso auch die Rechte, die sich aus einem Ehevertrag ergeben, in dem die Eheleute in beiderseitigem Einverständnis vom gesetzlichen Recht abweichende Regelungen festgelegt haben.

Im Familienrecht sind ebenfalls die rechtlichen Bestimmungen für den Fall einer Scheidung festgesetzt. Regelungen für das Errechnen des Zugewinnausgleiches zwischen Eheleuten ebenso, wie für das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, sowie Unterhaltsansprüche. Wobei Unterhaltsansprüche nicht nur unter Ehegatten und deren Kindern, sondern auch unter Verwandten bestehen!

Dieselben Rechte, wie die von Eheleuten, werden auch gleichgeschlechtlichen Partnern eingeräumt, wenn diese eine lebenslange Lebenspartnerschaft vor einer zuständigen Behörde erklärt haben, somit nachweislich eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ führen


Das Inkassorecht umfaßt die gesamte Tätigkeit von der außergerichtlichen Geltendmachung eines Zahlungsanspruches bis hin zur Durchführung verschiedenster Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die außergerichtliche Geltendmachung erfolgt in der Regel in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens, in dem dem Zahlungspflichtigen eine letzte Zahlungsfrist gesetzt wird. Je nach vorherigem Verfahrensverlauf kann der Zahlungsanspruch nach Fristablauf in einem kostengünstigeren und zeitlich kürzeren gerichtlichen Mahnverfahren oder, falls mit Einwänden gegen die Forderung zu rechnen ist, in einem Klageverfahren tituliert werden. Nach Vorliegen des Titels hat der Gläubiger die Möglichkeit verschiedenste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführen zu lassen. Hierzu gehören beispielsweise die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw. …

Gegebenenfalls hat der Gläubiger jedoch auch die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Immobiliarvermögen des Schuldners durchzuführen. Hierzu gehören Maßnahmen, wie die Zwangsversteigerung, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung usw.. Im Hinblick auf die erhebliche Verschuldung zahlreicher Privatschuldner sowie drohender Insolvenzverfahren ist die individuelle Vorgehensweise im Rahmen des Forderungseinzuges heutzutage von größter Bedeutung. Während in einigen Einzugsverfahren zügige und mit aller Härte durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, können wiederum in anderen Einzugsverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern unter gleichzeitiger Forderungsabsicherung das richtige Mittel zum Erfolg sein. Selbstverständlich kann im Rahmen unserer Inkassotätigkeit eine selbständige Forderungsüberwachung über mehrere Jahre hinaus erfolgen. Im Zuge dieser Überwachung erfolgt sodann auch die entsprechende Verjährungskontrolle und die Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen.


Das Erbrecht wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es geht dabei um das Recht eines Erblassers über sein Vermögen zu verfügen. Dieses Recht ist durch Normen bestimmt, die eine gewisse Form für Testamente festlegen. Das Erbrecht wird aber auch dadurch für den Erblasser eingeschränkt, dass es für ihn gewisse Schranken in der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeit des Testaments gibt.

Ich berate meine Mandanten zu allen erbrechtlichen Themen wie Testament, Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft, Erbfolge, etc..

Durch eine sorgfältige und kompetente anwaltliche Beratung kann bei der Abwicklung der Erbschaft, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen viel Zeit und Geld gespart werden und eine weitere Belastung der Erben vermieden werden.