Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden.


Ehe

Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Ewigkeit, Recht, Gesetz, rechtssprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch allgemein geltende, meist gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden.