Der Erblasser muss aber zur Einhaltung der Regeln im Erbrecht beachten, dass er nicht die Pflichtteile anders als vom Gesetzgeber vorgesehen verteilt, denn sonst macht er sein Testament anfällig gegen Anfechtungen und das schöne Konstrukt wird einer juristischen Prüfung im Erbrecht nicht standhalten und daher hinfällig werden.

Dieses Pflichtteil macht die Hälfte des Erbes aus. Pflichtteilsansprüche können kommen von Kindern (auch außerehelichen und adoptierten) oder sonstigen Abkömmlingen, den Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner. Auch hier ist zur Bestimmung der jeweiligen Ansprüche das Vorgehen gemäß Stufenregelung wie oben ausgeführt anzuwenden.

Viele Eheleute wollen für den Todesfall eines Partners sicherstellen, dass der jeweils andere zunächst die volle Verfügung über das gesamte Vermögen erhält. Wie schon aus den bisherigen Ausführungen deutlich wurde, ist es nicht möglich, einfach sich wechselseitig als alleinigen Erben einzusetzen. Denn dann wäre das Testament wegen Verletzung der Pflichtteilregelung im Erbrecht fehlerhaft.


Das Erbrecht wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es geht dabei um das Recht eines Erblassers über sein Vermögen zu verfügen. Dieses Recht ist durch Normen bestimmt, die eine gewisse Form für Testamente festlegen. Das Erbrecht wird aber auch dadurch für den Erblasser eingeschränkt, dass es für ihn gewisse Schranken in der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeit des Testaments gibt.

Ich berate meine Mandanten zu allen erbrechtlichen Themen wie Testament, Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft, Erbfolge, etc..

Durch eine sorgfältige und kompetente anwaltliche Beratung kann bei der Abwicklung der Erbschaft, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen viel Zeit und Geld gespart werden und eine weitere Belastung der Erben vermieden werden.