Ein Vermieter ist dazu verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung durch entsprechende Maßnahmen – wie etwa die Reparatur der Heizanlage, des Badezimmers oder des Kühlschranks, falls er Teil des Mietvertrages ist – auf seine eigenen Kosten zu sorgen hat. Tut er dies nicht, kann der Mieter etwa einseitig die Miete mindern, also weniger bezahlen.

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