Unter Unterhalt oder Alimente versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.


Im Familienrecht sind gesetzlich alle Rechte festgelegt, die durch Bindungsverhältnisse wie Ehe, Familie, verwandtschaftliche Beziehungen und eingetragene Lebenspartnerschaften wirksam werden.

Hierzu gehören die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Eheschließung, wie das Recht auf freie Wahl des zukünftigen Nachnamens und das Erbrecht. Ebenso auch die Rechte, die sich aus einem Ehevertrag ergeben, in dem die Eheleute in beiderseitigem Einverständnis vom gesetzlichen Recht abweichende Regelungen festgelegt haben.

Im Familienrecht sind ebenfalls die rechtlichen Bestimmungen für den Fall einer Scheidung festgesetzt. Regelungen für das Errechnen des Zugewinnausgleiches zwischen Eheleuten ebenso, wie für das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, sowie Unterhaltsansprüche. Wobei Unterhaltsansprüche nicht nur unter Ehegatten und deren Kindern, sondern auch unter Verwandten bestehen!

Dieselben Rechte, wie die von Eheleuten, werden auch gleichgeschlechtlichen Partnern eingeräumt, wenn diese eine lebenslange Lebenspartnerschaft vor einer zuständigen Behörde erklärt haben, somit nachweislich eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ führen