Mietrecht und WEG-Recht

Florian N. Rudholzner ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Er ist durch eine weitreichende Zusatzausbildung qualifiziert und hat sich durch einschlägige jahrelange Erfahrung
in diesen Rechtsgebieten spezialisiert.
Florian N. Rudholzner vertritt sowohl Mieter und Vermieter als auch Wohnungseigentümer bzw. deren Gemeinschaften
sowie Hausverwaltungen in allen rechtlichen Belangen rund um Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse und das
Wohnungseigentum.
Wir unterstützen sowohl beratend, außergerichtlich als auch gerichtlich bei Kündigungen, Mietminderungen und
Mängelstreitigkeiten.

Bankrecht

Bankrecht umfasst den Zahlungsverkehr, Kreditverträge, Wertpapiere und Anlegerschutz. Wir prüfen unter anderem
fehlerhafte Anlageberatung, unzulässige Zinsberechnungen und intransparente Provisionen. Ziel ist die Durchsetzung
der Rechte geschädigter Bankkunden.

Erbrecht

Wir beraten zu Testamenten, Erbschaft, Pflichtteil und Erbauseinandersetzungen. Besonders häufig vertreten wir
Mandanten bei der Anfechtung letztwilliger Verfügungen. Fachliche Qualifikation und gerichtliche Erfahrung
gewährleisten zielgerichtete Vertretung.

Medizinrecht

Das Medizinrecht betrifft Behandlungsfehler, Arzthaftung und Vergütung nach GOÄ/GOZ. Wir vertreten sowohl
Patienten als auch medizinisches Fachpersonal. RAin Rudholzner verfügt über besondere Erfahrung aus ihrer früheren
Tätigkeit bei einem spezialisierten Abrechnungsdienstleister.