Ein Inkassounternehmen, umgangssprachlich Inkassobüro genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Gläubigern dazu verhilft, das ihnen geschuldete Geld zu erlangen. Dies ist juristisch ausgedrückt “gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen”. Die Rechtsform eines sog. Inkassovertrages ist in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter.


Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung.

Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint.

Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Der geschäftsmäßige Kauf fremder Forderungen war früher aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig, die Erlaubnispflicht hierfür ist durch Inkrafttreten des RDG entfallen.


Das Inkassorecht umfaßt die gesamte Tätigkeit von der außergerichtlichen Geltendmachung eines Zahlungsanspruches bis hin zur Durchführung verschiedenster Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die außergerichtliche Geltendmachung erfolgt in der Regel in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens, in dem dem Zahlungspflichtigen eine letzte Zahlungsfrist gesetzt wird. Je nach vorherigem Verfahrensverlauf kann der Zahlungsanspruch nach Fristablauf in einem kostengünstigeren und zeitlich kürzeren gerichtlichen Mahnverfahren oder, falls mit Einwänden gegen die Forderung zu rechnen ist, in einem Klageverfahren tituliert werden. Nach Vorliegen des Titels hat der Gläubiger die Möglichkeit verschiedenste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführen zu lassen. Hierzu gehören beispielsweise die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw. …

Gegebenenfalls hat der Gläubiger jedoch auch die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Immobiliarvermögen des Schuldners durchzuführen. Hierzu gehören Maßnahmen, wie die Zwangsversteigerung, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung usw.. Im Hinblick auf die erhebliche Verschuldung zahlreicher Privatschuldner sowie drohender Insolvenzverfahren ist die individuelle Vorgehensweise im Rahmen des Forderungseinzuges heutzutage von größter Bedeutung. Während in einigen Einzugsverfahren zügige und mit aller Härte durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, können wiederum in anderen Einzugsverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern unter gleichzeitiger Forderungsabsicherung das richtige Mittel zum Erfolg sein. Selbstverständlich kann im Rahmen unserer Inkassotätigkeit eine selbständige Forderungsüberwachung über mehrere Jahre hinaus erfolgen. Im Zuge dieser Überwachung erfolgt sodann auch die entsprechende Verjährungskontrolle und die Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen.