Das Mietrecht regelt Rechtsgrundlagen für Mietverträge.
Inhaltlich dreht sich das Mietrecht vor allen Dingen um die Behandlung des so genannten Mietvertrages. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die betreffende Sache zu überlassen. Dieser schuldet im Gegenzug die Zahlung eines Mietzinses. Dabei ist der Mietvertrag zunächst ein gewöhnliches Dauerschuldverhältnis, was etwa den Grundsatz der Privatautonomie anwendbar werden lässt. Allerdings sind nach der Konzeption des Gesetzgebers im Rahmen des Mietverhältnisses so genannte Billigkeitserwägungen zu beachten.

So mögen die beteiligten Parteien – mithin Vermieter und Mieter – zwar rechtlich gleichgestellt sein, eine wirtschaftliche Gleichstellung wird nur selten gegeben sein. Dies könnte der Vermieter etwa ausnutzen, indem er die Abhängigkeit des Mieters von der Bewohnung der entsprechenden Wohnung ausnutzt, um diesen vertraglich zu benachteiligen. Deshalb ist das Mietrecht – und damit auch der betreffende Mietvertrag – zugunsten des Mieters dahingehend auszulegen, dass der Vermieter diesen nicht erdrückt. Dies erstreckt sich etwa auf die Kündigungsfristen oder die Behandlung besonderer Kündigungsgründe.