Desweiteren gehören zum Bankrecht der Zahlungs- und Wechselverkehr und auch das Aktienrecht. Gewährte und verwertete Kreditsicherheiten, sowie das Sicherheitsmanagement bilden den Schwerpunkt des Bankrechts. Die Verjährung ist ebenso ein zentrales Thema in diesem Rechtsgebiet. Die Schuldenrechtsreform vom 1.1.2002 hat die Verjährungsfristen, insbesondere für Beratungsfehler, in sehr vielen Fällen verändert.

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