Bankrecht ist das Recht der Geldvernichtung und der Geldschöpfung sowie des Geldumlaufs und der Geldaufbewahrung. Man kann sagen, das Bankrecht umfasst alle Angelegenheiten die mit Geld zu tun haben. Zum Beispiel regelt das Bankprivatrecht, dass die Bank unser eingezahltes Geld auf unseren Wunsch hin auszuzahlen hat. Das Bankrecht ist ein sehr umfangreiches Gebiet des Rechts. Es umfasst zum Beispiel auch das Börsen – und Wertpapierrecht, das Währungsrecht und das Bankaufsichtsrecht. Daraus leitet sich im Übrigen der Verbraucherschutz ab.

Der wohl wichtigste Teil des Bankrechts ist das Kreditsicherungsrecht. Dises Bankprivatrecht umfasst viele unserer Alltagsgeschäfte wie: Überweisungen, Gebühren der Banken, Lastschrifteneinzüge usw. Es beschäftigt sich mit Mängeln oder Fehlern in der Anlagenberatung, die von Banken/Finanzdienstleistern erbracht wurden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Beratung nicht verbraucherorientiert war. Zum Bankrecht zählt auch die Prüfung von Darlehensverträgen sowie deren Rückabwicklung, aber auch der Kauf von Immobilien um diesen als Kapitalanlage zu nutzen.

Desweiteren gehören zum Bankrecht der Zahlungs- und Wechselverkehr und auch das Aktienrecht. Gewährte und verwertete Kreditsicherheiten, sowie das Sicherheitsmanagement bilden den Schwerpunkt des Bankrechts. Die Verjährung ist ebenso ein zentrales Thema in diesem Rechtsgebiet. Die Schuldenrechtsreform vom 1.1.2002 hat die Verjährungsfristen, insbesondere für Beratungsfehler, in sehr vielen Fällen verändert.


Das Bankprivatrecht umfasst viele unserer Alltagsgeschäfte wie: Überweisungen, Gebühren der Banken, Lastschrifteneinzüge usw. Es beschäftigt sich mit Mängeln oder Fehlern in der Anlagenberatung, die von Banken/Finanzdienstleistern erbracht wurden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Beratung nicht verbraucherorientiert war. Zum Bankrecht zählt auch die Prüfung von Darlehensverträgen sowie deren Rückabwicklung, aber auch der Kauf von Immobilien um diesen als Kapitalanlage zu nutzen.


Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte. In Deutschland können nur Anwälte zugelassen werden, die einen Kanzleisitz haben.


Anwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar – bestehen.


Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer haben zum 1. Januar 2008 rund 22% der Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erworben.