Das Medizinrecht umfasst nicht nur die Rechtbeziehung zwischen Arzt und Patient, sondern auch die rechtliche Regelung zur Ausübung des Arztberufes, das Sozialversicherungsrecht, Approbationsordnung, die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, sowie spezifische Regelungen und Richtlinien für Mediziner, wie zum Beispiel die Röntgenordnung.

Kaum ein Arzt kann sich davon freisprechen, in seinem Berufsleben, nie einen Fehler gemacht zu haben. Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob es zu einem Behandlungsfehler auf Seiten des Arztes gekommen ist und ob der Arzt für diesen “Kunstfehler” haftbar gemacht werden kann und ob dem Patienten ein Schmerzensgeld oder ein Schadenersatz zusteht oder nicht. In der Regel sieht das Medizinrecht vor, das ein Arzt dem bei einer Operation, medizinischen Behandlung oder einer Therapie ein fahrlässiger Fehler unterlaufen ist, der zum Nachteil eines Patienten geführt hat, für diesen Fehler haftbar gemacht wird. Das heißt dass der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus für diesen Fehler zur Rechenschaft gezogen werden können.


Das Erbrecht wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es geht dabei um das Recht eines Erblassers über sein Vermögen zu verfügen. Dieses Recht ist durch Normen bestimmt, die eine gewisse Form für Testamente festlegen. Das Erbrecht wird aber auch dadurch für den Erblasser eingeschränkt, dass es für ihn gewisse Schranken in der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeit des Testaments gibt.

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Durch eine sorgfältige und kompetente anwaltliche Beratung kann bei der Abwicklung der Erbschaft, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen viel Zeit und Geld gespart werden und eine weitere Belastung der Erben vermieden werden.


Der Notar ( lat. notarius, Geschwindschreiber) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere für die Vornahme von Beglaubigungen, in den Bundesländern bestellt (§ 1 Bundesnotarordnung).

Der Notar ist, obwohl er ein öffentliches Amt ausübt, mit Ausnahme des badischen Amtsnotars und des württembergischen Bezirksnotars ein freier Beruf. Er übt kein Gewerbe aus. In Deutschland amtieren derzeit ca. 9000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.


Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar – bestehen.