Der Erblasser muss aber zur Einhaltung der Regeln im Erbrecht beachten, dass er nicht die Pflichtteile anders als vom Gesetzgeber vorgesehen verteilt, denn sonst macht er sein Testament anfällig gegen Anfechtungen und das schöne Konstrukt wird einer juristischen Prüfung im Erbrecht nicht standhalten und daher hinfällig werden.

Dieses Pflichtteil macht die Hälfte des Erbes aus. Pflichtteilsansprüche können kommen von Kindern (auch außerehelichen und adoptierten) oder sonstigen Abkömmlingen, den Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner. Auch hier ist zur Bestimmung der jeweiligen Ansprüche das Vorgehen gemäß Stufenregelung wie oben ausgeführt anzuwenden.

Viele Eheleute wollen für den Todesfall eines Partners sicherstellen, dass der jeweils andere zunächst die volle Verfügung über das gesamte Vermögen erhält. Wie schon aus den bisherigen Ausführungen deutlich wurde, ist es nicht möglich, einfach sich wechselseitig als alleinigen Erben einzusetzen. Denn dann wäre das Testament wegen Verletzung der Pflichtteilregelung im Erbrecht fehlerhaft.


Desweiteren gehören zum Bankrecht der Zahlungs- und Wechselverkehr und auch das Aktienrecht. Gewährte und verwertete Kreditsicherheiten, sowie das Sicherheitsmanagement bilden den Schwerpunkt des Bankrechts. Die Verjährung ist ebenso ein zentrales Thema in diesem Rechtsgebiet. Die Schuldenrechtsreform vom 1.1.2002 hat die Verjährungsfristen, insbesondere für Beratungsfehler, in sehr vielen Fällen verändert.


Das Mietrecht ist eine deutsche Rechtsmaterie. Dogmatisch wird es dem Rechtsgebiet des Zivilrechts zugeordnet, da es grundsätzlich das Verhältnis zweier rechtlich gleichgestellter Personen regelt. Mietsache kann durchaus jeder Gegenstand sein, wegen der besonderen Bedeutung soll das Mietrecht in der Folge aber am Beispiel der Miete einer Immobilie zur privaten Nutzung verdeutlicht werden. Das hierzu genannte gilt im Wesentlichen auch für andere Mietgüter.

Das Mietrecht regelt Rechtsgrundlagen für Mietverträge
Inhaltlich dreht sich das Mietrecht vor allen Dingen um die Behandlung des so genannten Mietvertrages. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die betreffende Sache zu überlassen. Dieser schuldet im Gegenzug die Zahlung eines Mietzinses. Dabei ist der Mietvertrag zunächst ein gewöhnliches Dauerschuldverhältnis, was etwa den Grundsatz der Privatautonomie anwendbar werden lässt. Allerdings sind nach der Konzeption des Gesetzgebers im Rahmen des Mietverhältnisses so genannte Billigkeitserwägungen zu beachten.

So mögen die beteiligten Parteien – mithin Vermieter und Mieter – zwar rechtlich gleichgestellt sein, eine wirtschaftliche Gleichstellung wird nur selten gegeben sein. Dies könnte der Vermieter etwa ausnutzen, indem er die Abhängigkeit des Mieters von der Bewohnung der entsprechenden Wohnung ausnutzt, um diesen vertraglich zu benachteiligen. Deshalb ist das Mietrecht – und damit auch der betreffende Mietvertrag – zugunsten des Mieters dahingehend auszulegen, dass der Vermieter diesen nicht erdrückt. Dies erstreckt sich etwa auf die Kündigungsfristen oder die Behandlung besonderer Kündigungsgründe.

Vermieter sind für den Zustand von Mietwohnungen verantwortlich
Desweiteren ist der Vermieter etwa verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vermieter für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung durch entsprechende Maßnahmen – wie etwa die Reparatur der Heizanlage, des Badezimmers oder des Kühlschranks, falls er Teil des Mietvertrages ist – auf seine eigenen Kosten zu sorgen hat. Tut er dies nicht, kann der Mieter etwa einseitig die Miete mindern, also weniger bezahlen.


Im Familienrecht sind gesetzlich alle Rechte festgelegt, die durch Bindungsverhältnisse wie Ehe, Familie, verwandtschaftliche Beziehungen und eingetragene Lebenspartnerschaften wirksam werden.

Hierzu gehören die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Eheschließung, wie das Recht auf freie Wahl des zukünftigen Nachnamens und das Erbrecht. Ebenso auch die Rechte, die sich aus einem Ehevertrag ergeben, in dem die Eheleute in beiderseitigem Einverständnis vom gesetzlichen Recht abweichende Regelungen festgelegt haben.

Im Familienrecht sind ebenfalls die rechtlichen Bestimmungen für den Fall einer Scheidung festgesetzt. Regelungen für das Errechnen des Zugewinnausgleiches zwischen Eheleuten ebenso, wie für das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder, sowie Unterhaltsansprüche. Wobei Unterhaltsansprüche nicht nur unter Ehegatten und deren Kindern, sondern auch unter Verwandten bestehen!

Dieselben Rechte, wie die von Eheleuten, werden auch gleichgeschlechtlichen Partnern eingeräumt, wenn diese eine lebenslange Lebenspartnerschaft vor einer zuständigen Behörde erklärt haben, somit nachweislich eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ führen


Das Inkassorecht umfaßt die gesamte Tätigkeit von der außergerichtlichen Geltendmachung eines Zahlungsanspruches bis hin zur Durchführung verschiedenster Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die außergerichtliche Geltendmachung erfolgt in der Regel in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens, in dem dem Zahlungspflichtigen eine letzte Zahlungsfrist gesetzt wird. Je nach vorherigem Verfahrensverlauf kann der Zahlungsanspruch nach Fristablauf in einem kostengünstigeren und zeitlich kürzeren gerichtlichen Mahnverfahren oder, falls mit Einwänden gegen die Forderung zu rechnen ist, in einem Klageverfahren tituliert werden. Nach Vorliegen des Titels hat der Gläubiger die Möglichkeit verschiedenste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführen zu lassen. Hierzu gehören beispielsweise die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw. …

Gegebenenfalls hat der Gläubiger jedoch auch die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Immobiliarvermögen des Schuldners durchzuführen. Hierzu gehören Maßnahmen, wie die Zwangsversteigerung, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung usw.. Im Hinblick auf die erhebliche Verschuldung zahlreicher Privatschuldner sowie drohender Insolvenzverfahren ist die individuelle Vorgehensweise im Rahmen des Forderungseinzuges heutzutage von größter Bedeutung. Während in einigen Einzugsverfahren zügige und mit aller Härte durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, können wiederum in anderen Einzugsverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern unter gleichzeitiger Forderungsabsicherung das richtige Mittel zum Erfolg sein. Selbstverständlich kann im Rahmen unserer Inkassotätigkeit eine selbständige Forderungsüberwachung über mehrere Jahre hinaus erfolgen. Im Zuge dieser Überwachung erfolgt sodann auch die entsprechende Verjährungskontrolle und die Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen.