Der Begriff Handelsrecht bezeichnet das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es gehört zum Gebiet des privaten Zivilrechts, auch wenn in ihm auch öffentlich-rechtliche Maßstäbe enthalten sind. Damit das überhaupt angewandt werden kann muss eine der beiden am Geschäft beteiligten Parteien die Eigenschaft eines Kaufmanns innehaben.

Im Verständnis des Handelsgesetzbuches ist ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Oder aber aus Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) in §§ 2 ff. den Kaufleuten zugeordnet wird.

Allerdings ist das Handelsrecht kein unabhängiges Recht, sondern ist immer noch dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) untergeordnet. So enthält es Vorschriften, die ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften des BGB zu betrachten sind. Das Handelsrecht wurde geschaffen, um den besonderen Bedürfnissen der Kaufleute Rechnung zu tragen, und gilt für diese subsidiär.

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