Mit der Entwicklung der Industrie im 19. Jahrhundert bildete sich in Europa ein besonderer Stand der Arbeitnehmer heraus, die zu Beginn in einer sehr schwierigen Lage waren. Der Staat regelte nur besonders herausragende Erscheinungen und das mit einer Zufallsgesetzgebung. Das eigentliche Arbeitsrecht mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelung gibt es in Deutschland seit dem 1. Weltkrieg. Es gab eine Tendenz, den Arbeitnehmer stärker zu schützen.

Mit dem Arbeitsrecht werden die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. Das Arbeitsrecht sollte für den Arbeitgeber keine lästige Pflicht sein, sondern das Wohl der eigenen Mitarbeiter regeln und schützen. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Staaten gibt es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht wird in drei große Gruppen unterteilt. Das sind Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht.

In den überwiegenden Fällen, in denen unsere Kanzlei in arbeitsrechtlichen Belangen tätig war und ist, handelt es sich um Kündigungsschutzklagen.

Wir vertreten sowohl die Arbeitgeber – als auch die Arbeitnehmerseite.

Beim Arbeitsrecht ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht keinen prozessualen Kostenerstattungsanspruch derjenigen Partei gibt, die den Rechtsstreit gewinnt.

Selbst bei einem Prozessgewinn trägt also in erster Instanz jede Partei ihre Rechtsanwaltsgebühren selbst.

Für den Fall – was im Arbeitsrecht meistens vorkommt – dass ein Vergleich geschlossen wird, fallen zumindest keine Gerichtsgebühren für die Parteien an.

Nur im Falle eines Urteils ist auch in erster Instanz eine Gerichtskostenzahlung vorgesehen.

Anders verhält es sich bei Streitigkeiten, die durch zwei Instanzen gehen.

Nach Abschluss der Berufung oder der Revision gibt es dann einen Kostenerstattungsanspruch seitens des Obsiegenden gegen die unterlegene Partei.

Dies umfasst sowohl Gerichtskosten, als auch Rechtsanwaltsgebühren.

Wir empfehlen wegen der überwiegenden Erledigung von Rechtsstreitigkeiten in der ersten Instanz unseren Mandanten stets, für das Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Dies hat gerade hinsichtlich der nicht unerheblichen Kosten auch für Arbeitgeber Sinn.

Sofern man mehr als einen Angestellten hat, ist es zweckdienlich, sich hiergegen zu versichern.

Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben auch für Arbeitnehmer oft die negative Konsequenz bei Lohnklagen, dass die Kosten des Rechtstreits den erstrittenen, vom Arbeitgeber nachzuzahlenden Lohn, oft zu großen Teilen aufzehren.

Das Arbeitsgericht Rosenheim als nächstgelegenes Streitgericht zu unserem Kanzleisitz weist auch die Besonderheit auf, dass es im Bereich der Landkreise Laufen und Traunstein Gerichtstage in Bad Reichenhall, sowie in Traunstein in der Salienstraße, gibt.

Dort werden dann Angelegenheiten mit örtlichem Bezug zur Arbeitsstätte, woraus sich die Rechtsstreitigkeit ergeben hat, durch Richter des Arbeitsgerichts Rosenheim abgeurteilt, die für jeweils einen Tag nach Bad Reichenhall oder Traunstein kommen.