Das Erbrecht wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Es geht dabei um das Recht eines Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen. Dieses Recht ist durch Normen bestimmt, die eine gewisse Form für Testamente festlegen. Das Erbrecht wird aber auch dadurch für den Erblasser eingeschränkt, dass es für ihn gewisse Schranken in der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeit des Testaments gibt.

Wir beraten unsere Mandanten zu allen erbrechtlichen Themen wie Testament, Erbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft, Erbfolge, etc..

Durch eine sorgfältige und kompetente anwaltliche Beratung kann bei der Abwicklung der Erbschaft, der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen viel Zeit und Geld gespart werden und eine weitere Belastung der Erben vermieden werden.

Besondere Erfahrung ist nötig, wenn es um die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen geht.

Unsere Kanzlei hat hier einschlägige Kenntnisse, die sicherstellen, dass entsprechende Gutachten im Prozess zu Gunsten unserer Mandanten ausfallen.

RA Florian Rudholzner hat im Zuge seiner Spezialisierung den Fachanwaltskurs beim Deutschen Anwaltsverein mit gutem Erfolg abgeschlossen.

Insofern können wir auf eine entsprechende Qualifikation verweisen, die sicher stellt, dass unsere Mandanten im Rahmen des Erbrechts bestmögliche Sachkunde zu teil wird.

Insbesondere die relativ problematischen Testamentsanfechtungen haben wir in der Vergangenheit überdurchschnittlich oft mit Erfolg durchsetzen können, um unseren Mandanten ihre Teilhabe am Nachlass des jeweiligen Erblassers zu erhalten.

Es befriedigt den hier im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt besonders, wenn dadurch auch einer leider weit verbreiteten Abzocke und Erbschleicherei bei ältern, oft hilfsbedürftigen oder verwirrten Personen, Einhalt geboten wird.