Mit der Entwicklung der Industrie im 19. Jahrhundert bildete sich in Europa ein besonderer Stand der Arbeitnehmer heraus, die zu Beginn in einer sehr schwierigen Lage waren. Der Staat regelte nur besonders herausragende Erscheinungen und das mit einer Zufallsgesetzgebung. Das eigentliche Arbeitsrecht mit einer zunehmenden gesetzlichen Regelung gibt es in Deutschland seit dem 1. Weltkrieg. Es gab eine Tendenz, den Arbeitnehmer stärker zu schützen.

Mit dem Arbeitsrecht werden die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. Das Arbeitsrecht sollte für den Arbeitgeber keine lästige Pflicht sein, sondern das Wohl der eigenen Mitarbeiter regeln und schützen. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Staaten gibt es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht wird in drei große Gruppen unterteilt. Das sind Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht.