Als Bankrott wird umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit einer Person, Firma oder eines Staates (Staatsbankrott) bezeichnet, also die Situation, wenn die natürliche oder rechtliche Person nicht mehr in der Lage ist, ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben über eigenes Kapital bzw. Geldeinnahmen zu decken. Normalerweise ist auch die Möglichkeit eines Kredits vollends ausgeschöpft.

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